Als wir vor über drei Jahren nach Italien gegangen sind – zuerst nach Kalabrien, später nach Apulien – habe ich mich nicht mit Steuern beschäftigt. Mir ging es um das Leben selbst. Um mehr Ruhe. Um ein Umfeld, das sich stimmiger anfühlt. Und um die Freiheit, unseren Alltag bewusster zu gestalten.
Steuern spielten damals kaum eine Rolle. Sie waren kein Motiv für den Umzug und auch kein Thema, das ich aktiv auf dem Schirm hatte.
Mit der Zeit habe ich jedoch gemerkt, dass bestimmte Themen, die man gern ignoriert, im Hintergrund eine größere Bedeutung haben, als man denkt. Die sogenannte 7-Prozent-Regelung gehört genau in diese Kategorie und ist für sehr viele interessant, die nach Italien auswandern möchten. Viele erwähnen sie kurz, aber nur wenige wissen wirklich, wie sie funktioniert, für wen sie offen ist und unter welchen Bedingungen sie Sinn ergibt.
Weil ich inzwischen viele Menschen begleite, die zwischen Ländern leben, ein Einkommen aus dem Ausland beziehen oder ihren Wohnsitz bewusst nach Süditalien verlagern, fasse ich hier zusammen, was man darüber wissen sollte – klar, sachlich und ohne Schnörkel.
Was die 7-Prozent-Regelung ist
Die Regelung ermöglicht es Menschen, die ihren Wohnsitz in bestimmte Gemeinden Italiens verlegen, sämtliche Einkünfte aus dem Ausland zehn Jahre lang pauschal mit 7 Prozent zu versteuern.
Das umfasst zum Beispiel:
* Auslandsrenten
* Kapitalerträge, Zinsen, Dividenden
* Einkünfte aus Vermietung im Ausland
* Gewinne aus Unternehmen oder Tätigkeiten, die im Ausland steuerpflichtig sind
Wichtig ist: Die Einkünfte müssen außerhalb Italiens entstehen. Alles, was in Italien verdient oder erwirtschaftet wird, fällt nicht unter die Pauschalsteuer.
Wer die Regelung nutzen kann
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Wohnsitz in einer kleinen Gemeinde
Die Gemeinde muss unter 20.000 Einwohner haben.
Viele Orte in Apulien erfüllen diese Bedingung automatisch.
2. Keine Steueransässigkeit in Italien in den letzten 5 Jahren
Man muss die fünf vorangegangenen Steuerjahre nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein.
3. Das Einkommen stammt aus dem Ausland
Entscheidend ist nicht die Art des Einkommens, sondern der Ort seiner Besteuerung.
Alles, was im Ausland entsteht, fällt unter die 7 Prozent.
Welche Einkünfte unter die 7 % fallen – und welche nicht
✔︎ Fallen unter die 7 %:
* Rente aus dem Ausland
* Kapitalerträge aus dem Ausland
* Dividenden und Beteiligungen
* Vermietungseinkünfte aus Immobilien im Ausland
* Gewinne aus ausländischen Unternehmen oder Tätigkeiten
✘ Fallen nicht darunter:
* Einkommen, das in Italien entsteht
* italienische Vermietung
* italienische Kapitalerträge
* jede Tätigkeit, die in Italien ausgeführt wird
Diese Einkünfte werden normal nach IRPEF zuzüglich regionaler und kommunaler Zuschläge besteuert.
Warum die Regelung für viele interessant ist
* Steuern werden planbar: zehn Jahre, ein fixer Satz.
* Unabhängig von der Höhe der Einkünfte: es bleibt bei 7 %.
* Lebenshaltungskosten im Süden sind oft niedrig: der Vorteil ist spürbar.
* Ideal für Menschen mit internationalem Einkommen: egal ob Rente, Vermietung, Kapital oder unternehmerischer Tätigkeit.
Für viele ist es die erste steuerliche Regelung, die wirklich „einfach“ ist: klare Voraussetzungen, klarer Satz, klarer Zeitraum.
Wann sich die Regelung lohnt – und wann nicht
Sie lohnt sich, wenn:
* der Großteil der Einkünfte aus dem Ausland kommt
* man ohnehin langfristig in Süditalien leben möchte
* man finanzielle Planungssicherheit braucht
* man Einkünfte hat, die unter dem italienischen Regelsteuersatz deutlich höher besteuert würden
Sie lohnt sich weniger, wenn:
* die Einkünfte hauptsächlich in Italien entstehen
* die Gemeinde die Kriterien nicht erfüllt
* man nicht dauerhaft dort ansässig sein möchte
Worauf man achten sollte
* Wohnsitz wirklich verlegen: nicht nur auf dem Papier.
* Gemeindegröße prüfen: unter 20.000 Einwohner
* Zeitpunkt der Anmeldung: relevant für den Start der zehn Jahre
* Auslandsbezug dokumentieren: nur so ist die Einstufung eindeutig
* Doppelbesteuerungsabkommen beachten: bei Deutschland klar geregelt
Ein italienischer Steuerberater kann hier sinnvoll sein – nicht wegen der Regelung selbst, sondern wegen der formalen Abläufe.
Fazit
Die 7-Prozent-Regelung ist ein klarer gesetzlicher Rahmen für Menschen, die ihren Wohnsitz nach Süditalien verlegen und ihr Einkommen im Ausland erzielen. Sie kann eine deutliche steuerliche Entlastung bringen – und sie passt gut zu Lebensmodellen, die international, flexibel und bewusst gestaltet sind.
In Apulien betrifft das heute viele: Menschen, die hier leben, arbeiten, vermieten, investieren oder einfach einen neuen Lebensmittelpunkt gefunden haben.
Transparenz ist hier der Schlüssel. Je genauer man versteht, wie die Regel funktioniert, desto klarer lässt sich der eigene Weg gestalten.
Von Herzen,
Ariane
Hinweis: Ich bin keine Steuerberaterin. Alle Informationen basieren auf meinem aktuellen Wissensstand und persönlichen Erfahrungen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
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Kommentare
Hallo Ariane,
Ich habe erst kürzlich über die 7%-Steuerregel erfahren und wäre sehr interessiert an Berater, die in administrativen Angelegenheit mit Steuerbehörden in Italien helfen könnten. Für allfällige Empfehlungen in Sachen Berater in Steuerfragen in Italien wäre ich dir sehr dankbar.
Liebe Grüsse,
Marcel (aus der Schweiz)
Lieber Marcel, ich schreibe dir eine Mail. Das Thema guten Berater finden oder überhaupt einen, der die Möglichkeiten kennt, ist gar nicht so einfach. Ich kann aber in der Vorarbeit helfen und mit den Impulsen kann man dann zu einem Steuerberater. Der kann das dann berücksichtigen und ausarbeiten. :-)